Tierschutzverein Landkreis Cham e.v. mit Tierheim
Von Unbekannt (Mitgliedschaft beendet), 07:42
Über das Tierheim Cham |
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Das Tierheim Cham hat täglich, außer Montag und Mittwoch, von 14:00 bis 16:00 für Sie geöffnet. Auf dem über 4000 m² großen Gelände am Sandhölzl ist alles vorhanden, was ein Tierheim braucht: |
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- 34 Zwinger für Hunde - 2 Quarantäneräume für Hunde - 14 Katzenräume - 14 Quarantäneboxen für Katzen - 1 Behandlungsraum für Tiere - 1 Bad für Tiere - 3 Futterräume |
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Vor kurzem erstellte das Tierheim sieben neue Aussenzwinger. Damit sind die Hunde vor Wind und Wetter geschützt. Zusätzlich wurden auch 3 neue Freiläufe geschaffen, wobei jeder eine Auslauffläche von mindestens 125 m² besitzt. Unsere Stammbesatzung sowie viele ehrenamtliche Helfer stehen Ihnen jederzeit für Auskünfte und Informationen zu Verfügung und geben Tipps für Kastration und Sterilisation bei Hunden und Katzen sowie für die richtige Ernährung und der gleichen mehr. Selbstverständlich sind auch unser Vorsitzender und seine Kollegen ständig im Tierheim und sehen dort nach dem Rechten. Unermüdlich sind er und seine Mitarbeiter für die Tiere da. Und die Tiere danken es ihnen. |
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Die Tiere fühlen sich wohl, das sieht man, wenn man die Pfleglinge betrachtet. Sie erhalten täglich ihren Auslauf, viel Liebe und Zuneigung. Wenn es auch viel Arbeit ist, sagen alle, macht es doch viel Spaß und Freude zusehen, wenn eingelieferte, aggressive oder total verängstigte Tiere schon nach kurzer Zeit zu ihren Pflegern Zutrauen gewonnen haben, ihre Aggressivität verlieren und ihre Dankbarkeit durch treue Blicke, Schwanzwedeln und Handablecken bekunden. |
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Welche Tiere finden im Tierheim Cham Aufnahme? |
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1. Fundtiere: | Tiere, die entlaufen sind oder verwilderte Haustiere. |
2. Ausgesetzte Tiere: | Die Besitzer haben sich Ihrer Tiere, oft auf grausame Weise, |
3. Sozialtiere: | Wenn eine Notlage besteht, z. B. Besitzer verstorben oder im |
4. Abgabetiere: | Der Besitzer kann oder will das Tier nicht mehr halten, da Tierhalteverbot vom Vermieter, Alter, Krankheit, Trennung, unüberlegte Anschaffung o. ä. |
5. Sicherstellung:. |
Mißhandelte oder mangelhaft gehaltene Tiere, gestohlene Tiere, welche vom Veterinäramt beschlagnamt wurden |